Schutzgebiete

Schutzgebiete in der Schweiz

Verstehe die besonderen Vorschriften in den wertvollsten Naturlandschaften der Schweiz.

Die Schweiz verfügt über verschiedene Arten von Schutzgebieten, in denen die Campingvorschriften in der Regel strenger sind als in anderen Regionen. Diese Gebiete dienen dem Erhalt der Biodiversität, dem Schutz empfindlicher Ökosysteme und der Bewahrung der natürlichen Schönheit der Schweizer Landschaften.

Nachfolgend findest du Informationen über die wichtigsten Typen von Schutzgebieten in der Schweiz sowie allgemeine Hinweise fürs Camping in oder in der Nähe dieser Gebiete. Bitte prüfe vor der Tour immer die spezifischen Vorschriften und die Signalisation vor Ort.

Schweizer Nationalpark

Schweizer Nationalpark

Der Schweizer Nationalpark, 1914 auf private Initiative gegründet, bewahrt unberührte Landschaften und eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Klare Grenzen und Schutzbestimmungen sichern ein einzigartiges Ökosystem und ermöglichen Naturerlebnisse auf markierten Wegen.

Camping ist im gesamten Schweizer Nationalpark streng verboten.

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Jagdbanngebiete

Jagdbanngebiete

Eidgenössische Jagdbanngebiete gibt es seit 1875. Sie dienen dem Schutz und der Förderung von Wildtieren und ihren Lebensräumen. Je nach Gebiet können unterschiedliche Einschränkungen gelten (z. B. Wegegebot, Ruhezeiten oder Betretungsverbote in sensiblen Zonen).

Wildcampen ist in diesen Gebieten häufig nicht erlaubt – bitte die lokalen Vorschriften prüfen.

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Pro Natura: Naturschutzgebiete

Pro Natura: Naturschutzgebiete

Pro Natura sichert und betreut über 770 Naturschutzgebiete und erhält so vielfältige Lebensräume für Flora und Fauna. Die Schutzzonen ermöglichen naturnahe Erlebnisse, oft mit klaren Regeln zum Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen.

In vielen Naturschutzgebieten ist Wildcampen nicht erlaubt – bitte die Regeln des jeweiligen Gebiets beachten.

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Kantonale Schutzgebiete

Kantonale Schutzgebiete

Kantonale Schutzgebiete werden von den Kantonen festgelegt und enthalten oft detaillierte Schutzbeschluesse, Schutzplaene und kantonsspezifische Kategorien. Auf der Karte binden wir diese Daten schrittweise aus offiziellen kantonalen Quellen ein.

Aktuell enthaltene kantonale Datensaetze

In kantonalen Schutzgebieten gelten haeufig strengere lokale Regeln oder spezielle Zonen. Wildcampen ist dort in der Regel nicht erlaubt.

UNESCO-Welterbestätten

UNESCO-Welterbestätten

UNESCO-Welterbestätten umfassen Natur- und Kulturstätten von universellem Wert. Schutz und Nutzung werden durch Bund, Kantone und Gemeinden geregelt – die Regeln (auch fürs Campen) unterscheiden sich je nach Standort.

Die Campingvorschriften variieren je nach Standort.

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Wildruhezonen

Wildruhezonen

Wildruhezonen schützen Tiere in sensiblen Phasen (z. B. Fortpflanzung, Winter) vor Störungen, indem sie Freizeitaktivitäten zeitlich oder räumlich einschränken. Sie sind besonders wichtig für störungsempfindliche Arten und ihre Rückzugsräume.

Übernachten im Freien (Biwakieren) ist in diesen Zonen häufig untersagt – bitte Signalisation und lokale Regeln beachten.

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Moorlandschaften

Moorlandschaften

Moorlandschaften sind einzigartige Lebensräume mit hoher ökologischer Bedeutung. Sie bieten seltenen Pflanzen- und Tierarten Lebensraum, speichern Wasser und tragen zum Erhalt besonderer Landschaftsbilder bei.

In Moorlandschaften gelten in der Regel strenge Schutzbestimmungen; Wildcampen ist meist nicht erlaubt. Bitte lokale Vorschriften beachten.

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Flachmoore

Flachmoore

Flachmoore sind nährstoffarme Feuchtgebiete mit spezialisierten, oft gefährdeten Arten. Ihr Schutz erhält seltene Lebensräume und wichtige ökologische Funktionen.

In Flachmooren gelten in der Regel strenge Schutzbestimmungen; Wildcampen ist meist nicht erlaubt. Bitte lokale Vorschriften beachten.

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Hochmoore

Hochmoore

Hochmoore zählen zu den empfindlichsten Ökosystemen der Schweiz und sind stark bedroht. Sie bieten speziellen Lebensraum für seltene Arten und erfüllen wichtige ökologische Funktionen.

In Hochmooren gelten in der Regel strenge Schutzbestimmungen; Wildcampen ist meist nicht erlaubt. Bitte lokale Vorschriften beachten.

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Auengebiete

Auengebiete

Auengebiete sind dynamische Flusslandschaften und natürliche Überschwemmungszonen. Sie gehören zu den artenreichsten Lebensräumen, bieten zahlreichen Pflanzen und Tieren Rückzugsräume und unterstützen wichtige ökologische Prozesse.

In Auengebieten gelten in der Regel strenge Schutzbestimmungen; Wildcampen ist meist nicht erlaubt. Bitte lokale Vorschriften beachten.

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Trockenwiesen und -weiden

Trockenwiesen und -weiden

Trockenwiesen und -weiden sind durch traditionelle, extensive Landwirtschaft entstanden und heute vielerorts selten. Sie beherbergen zahlreiche spezialisierte und gefährdete Arten. Das Bundesinventar wird regelmässig aktualisiert; die Abgrenzung der Objekte erfolgt durch die Kantone.

Wildcampen ist in Trockenwiesen und -weiden in der Regel nicht erlaubt – bitte lokale Vorschriften beachten.

Mehr Infos zu Trockenwiesen und -weiden (PDF-Download)
Amphibienlaichgebiete

Amphibienlaichgebiete

In der Schweiz leben 19 Amphibienarten – fast alle stehen auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten. Die Fläche der Feuchtgebiete ist in den letzten 100 Jahren auf weniger als einen Zehntel geschrumpft. Das Bundesinventar schützt die verbliebenen Laichgebiete, darunter Tümpel, Kiesgruben und grössere Feuchtgebietskomplexe.

Wildcampen ist in Amphibienlaichgebieten nicht erlaubt – diese Lebensräume sind gesetzlich geschützt.

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Ramsar-Gebiete

Ramsar-Gebiete

Ramsar-Gebiete sind international anerkannte Feuchtgebiete von besonderer Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel. Seit der Ratifizierung 1976 verpflichtet sich die Schweiz, diese empfindlichen Ökosysteme nachhaltig zu bewahren.

In und um Feuchtgebiete gelten oft strenge Einschränkungen. Bitte die lokalen Vorschriften beachten.

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Wasser- und Zugvogelreservate

Wasser- und Zugvogelreservate

Wasser- und Zugvogelreservate bieten geschützte Rast-, Brut- und Überwinterungsplätze für Vögel und bewahren wichtige Lebensräume. Damit unterstützen sie den Erhalt seltener Arten und reduzieren Störungen in sensiblen Gebieten.

Camping ist in diesen Reservaten in der Regel verboten.

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Schiessanzeigen / Gefahrenzonen

Schiessanzeigen / Gefahrenzonen

Die Schweizer Armee betreibt über 100 Schiess- und Übungsplätze in der ganzen Schweiz. Während Schiesstagen sind die Gefahrenzonen gesperrt und lebensgefährlich. Die publizierten Schiessanzeigen informieren über die geplanten Belegungszeiten und Absperrungen.

Das Betreten von Gefahrenzonen während Schiesstagen ist lebensgefährlich und verboten. Wildcampen in der Nähe von aktiven Schiessplätzen ist nicht empfohlen.

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Entdecke alle Schutzgebiete in der Schweiz auf unserer interaktiven Karte:

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Weitere Informationen

Für detaillierte Informationen zu spezifischen Schutzgebieten und deren Vorschriften konsultiere bitte:

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